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Die Bundesregierung hat am 29. September 2022 verkündet, dass die Gasbeschaffungsumlage zurückgezogen wird. Nach aktuellem Kenntnisstand bleibt die Gasspeicherumlage ab 01.10.2022 mit 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto bestehen, ebenso wie die Erhöhung der Bilanzierungsumlage.
Wir werden die Änderungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Die Gasbeschaffungsumlage wird wieder rückabgewickelt und selbstverständlich nicht an Sie weiterberechnet. Die angekündigte zeitlich befristete Herabsetzung der gesetzlichen Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19 Prozent auf 7 Prozent wird ebenso entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung an Sie weitergegeben.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung und Umsetzung aller Vorgaben einige Tage in Anspruch nehmen wird. Sie müssen sich nicht aktiv kümmern. Sie werden von uns informiert. Vielen Dank!