Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gilt im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 %.
Die Stadtwerke Olbernhau GmbH wird diese temporäre Umsatzsteuerreduzierung vollständig an ihre Kunden weitergeben. Der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresabschlussrechnungen der Kunden berücksichtigt – unsere Kunden müssen nicht von sich aus aktiv werden.
Eine Meldung des Zählerstandes zum 30.06.2020 ist für die Kunden der Stadtwerke Olbernhau GmbH nicht notwendig, wenn der Abrechnungszeitraum zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 endet. Es wird für die gesamte Leistung des Abrechnungszeitraumes der Umsatzsteuersatz von 16 % angewendet.
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