Aktuelles

Aktuelles zu den Gasumlagen, Umsatzsteuersenkung auf Gaslieferungen und CO2-Kosten

Gasspeicherumlage

Die Gasspeicherumlage wurde laut Gesetz für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2025 erhoben. Diese Befristung wurde Anfang 2024 noch einmal auf den 31.03.2027 verlängert. Die Umlageperiode für die Gasspeicherumlage betrug grundsätzlich 6 Monate. Davon ausgenommen war die erste und die letzte Umlageperiode, für die eine dreimonatige Periode angesetzt wurde. Für jede Umlageperiode wurde die Gasspeicherumlage von TRADING HUB EUROPE (THE), dem Marktgebietsverantwortlichen für das gesamtdeutsche Gasmarktgebiet, neu bewertet. Die erste Umlageperiode begann am 01.10.2022, die letzte Umlageperiode hätte am 1.1.2027 begonnen. In dem Zeitraum dazwischen begann die Umlageperiode immer zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres.

Neu: Mit dem vierten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 25.11.2025 entfällt die Gasspeicherumlage ab dem 01.01.2026. Die Bundesregierung behält sich vor, die Umlageerhebung per Rechtsverordnung zu reaktivieren, wenn dies zwingend erforderlich werden sollte. Die Kosten werden jetzt von der Bundesregierung getragen.  

Nachfolgend informieren wir Sie über die aktuell festgesetzen Höhen der Gasspeicherumlage:

01.10. bis 31.12.2022          0,059 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) netto

01.01. bis 30.06.2023          0,059 ct/kWh netto

01.07. bis 31.12.2023          0,145 ct/kWh netto

01.01. bis 30.06.2024          0,186 ct/kWh netto

01.07. bis 31.12.2024          0,250 ct/kWh netto

01.01. bis 30.06.2025          0,299 ct/kWh netto

01.07. bis 31.12.2025          0,289 ct/kWh netto

ab 01.01.2026                      0,000 ct/kWh netto

Umsatzsteuer auf Gaslieferungen

Die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen wurde in dem Leistungszeitraum 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.

CO2-Kosten

Erdgaslieferanten müssen für jede Tonne CO2, die beim Verbrennen von Erdgas entsteht, ein entsprechendes Zertifikat als Verschmutzungsrecht erwerben. Die Kosten aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz - CO2-Kosten - betragen:

 2021: 25 Euro netto pro Tonne CO2 entspricht 0,455 ct/kWh netto
 2022: 30 Euro netto pro Tonne CO2 entspricht 0,546 ct/kWh netto
 2023: 30 Euro netto pro Tonne CO2 entspricht 0,5442 ct/kWh netto (Änderung der Umrechnungsformel Euro/Tonne in ct/kWh)
 2024: 45 Euro netto pro Tonne CO2 entspricht 0,8163 ct/kWh netto
 2025: 55 Euro netto pro Tonne CO2 entspricht 0,9977 ct/kWh netto

 

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