Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1788 gelten ab dem 6. Juni 2025 neue gesetzliche Regeln für Ab- und Anmeldungen von Energieverträgen. Diese gesetzlichen Vorgaben werden deutschlandweit umgesetzt und ziehen tiefgreifende Veränderungen in den energiewirtschaftlichen Prozessen bei uns als Stadtwerke nach sich, bewirken aber auch neue Herausforderungen für Kunden, Vermieter und Eigentümer. Denn ab diesem Zeitpunkt sind dann keine rückwirkenden Umzugsmeldungen bzw. Kündigungen mehr möglich.
Alles wichtige dazu haben wir Ihnen unten im Informationsblatt zur An- und Abmeldung beim Energieversorger zum Download zusammengefasst.
Checkliste
Teilen Sie uns Ihren bevorstehenden Umzug sobald wie möglich, spätestens 10 Werkage vor Umzugsdatum mit. Konkret benötigen wir für die reibungslose Ab- und Anmeldung beim Netzbetreiber folgende Informationen:
- Einzugs- / Auszugsdatum
- Zählernummer
- Marktlokations-Identifikationsnummmer (MaLo-ID) (auf Ihren Vertragsunterlagen sowie auf der Rechnung zu finden)
- bei Auszug Mieter: die neue Adresse für die Zusendung der Endabrechnung
- bei Einzug: Name, Vorname des Einziehenden
- Nachreichen: Zählerstand laut Protokoll zum Übergabedatum
Lesen Sie nach Möglichkeit im Beisein des Vermieters bei der Wohnungsübergabe (Auszug) und der Wohnungsübernahme (Einzug) die Zählerstände zum Ende bzw. zum Beginn des Mietverhältnisses ab. Die Ablesung der Zählerstände sollte durch Unterschrift beider Parteien dokumentiert werden. Diese Zählerstandsmeldung stellen Sie oder in Abstimmung auch Ihr Vermieter der Stadtwerke Olbernhau GmbH umgehend zur Verfügung. Nutzen Sie dafür unser Umzugsformular (siehe unten). Bitte füllen Sie das Formular zur Umzugsmeldung vollständig aus.
Wenn Sie bisher für die Stromlieferung ein Zusatzangebot der Stadtwerke Olbernhau GmbH abgeschlossen hatten, so werden wir Sie auch am neuen Wohnort auf Grundlage dieses Vertrages mit Strom beliefern, wenn eine Lieferung durch die Stadtwerke Olbernhau GmbH dort möglich ist.
Möchten Sie sich neu anmelden (Einzug) oder abmelden (Auszug, auch Hausverkauf) können Sie ebenfalls das unten stehende Umzugsformular verwenden. Die Meldefristen und Hinweise zur Zählerstandsmeldung gelten hier ebenso.
Formulare
Haben Sie weitere Fragen, dann kontaktieren Sie uns gern in unserem Kundenbüro oder per Telefon (Öffnungszeiten und Kontakt siehe unten).